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FLEXIBLE STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
SORGENFREI BUCHEN BEI CAMPING DE BREM!
Reisehinweise
Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, finden Sie auf der Website der Zentralregierung die aktuellsten Reisehinweise für Ihr Zielland: Aktuelle Regierungsinformationen
Kostenloses Umbuchen
Camping de Brem ist gerne bereit, mit Ihnen eine Lösung zu finden! Leider besitzen wir keine Kristallkugel, so dass wir nicht wissen, ab wann jeder ein bisschen mehr Sicherheit und Freiheit haben wird. Deshalb bieten wir Ihnen Folgendes an: Wenn Sie eine Reservierung bei Camping de Brem vornehmen, können Sie – falls Sie uns nicht besuchen können – Ihren Aufenthalt mit einem Gutschein im Wert des zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrags kostenlos umbuchen. Dies garantiert Ihnen einen Aufenthalt bei Camping de Brem ohne zusätzliche Kosten! Bitte beachten Sie die untenstehenden Bedingungen des Gutscheinprogramms:
- Das neue Anreisedatum darf nicht mehr als ein Jahr nach dem ursprünglichen Anreisedatum liegen.
- Der Wert des Gutscheins entspricht dem Betrag, den Sie bereits (im Voraus) bezahlt haben. Sollten die mit der Umbuchung verbundenen Kosten den Wert des Gutscheins übersteigen, ist eine zusätzliche Zahlung erforderlich.
- Es handelt sich um einen Gutschein ohne Rückzahlungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Camping De Brem im Falle einer Stornierung der neuen Buchung durch den Kunden weder verpflichtet ist, die geleisteten Vorauszahlungen zurückzuerstatten, noch den Wert des Gutscheins (wieder) auszuzahlen.
- Diese Regelung unterliegt eventuell Anpassungen, falls die Regierung ihre Maßnahmen verlängern sollte.
Der Stornierungsfonds
Wenn Sie eine Reservierung vornehmen, wird in Ihrem Vertrag eine Stornierungsgebühr in Höhe von 4,5 % der Basiskosten berechnet. Sie sind daher automatisch in diesem Stornierungsfonds eingetragen. Wenn Sie eine eigene fortlaufende Reiseversicherung oder Stornokasse haben, müssen Sie diese nicht über uns abschließen. Sie können uns ganz einfach per Telefon oder vorzugsweise per Post benachrichtigen. ACHTUNG: Der Stornierungsfonds ist nur bis zum Anreisedatum gültig. Die bei der Stornierung fälligen Gebühren werden gemäß dem Vertrag (den dort aufgeführten Mietobjekten) zurückerstattet, wenn Sie aus folgenden Gründen stornieren müssen:
- Tod, schwere Krankheit oder schwere Verletzung des Versicherten, nicht mitreisende Familienmitglieder des Versicherten ersten oder zweiten Grades oder Haushaltsmitglieder des Versicherten.
- Größere Sachschäden aufgrund von Feuer, Explosion, Blitzschlag, Einbruch, Sturm oder Überschwemmung, die nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die beschädigten Gegenstände müssen Eigentum des Versicherten oder des Unternehmens sein, in dem er arbeitet. Zum Zeitpunkt der Anmietung ist die Anwesenheit des Versicherten zwingend erforderlich.
- Unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten infolge der teilweisen oder vollständigen Schließung des Unternehmens, in dem der Versicherte gearbeitet hat.
- Eine unerwartete Einberufung zum Militärdienst, wobei es sich nicht um eine Mobilisierung handelt.
- Der Versicherte erhält unerwartet ein Mietobjekt, das zum dauerhaften Wohnen bestimmt ist und dessen Anmietung im Zeitraum von 30 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums Ihres Mietobjekts beginnt, bis einschließlich des letzten Tages des Mietzeitraums.
- Von der Deckung ausgeschlossen sind die Folgen der folgenden Ereignisse: Krieg, Bürgerkrieg, Unfälle mit Kernkraft oder Strahlung, Teilnahme an oder freiwillige Anwesenheit bei einem Streik, Entführung, Terrorismus, Aufruhr oder Aufstand.
- Dort, wo von Versicherten die Rede ist, können auch Ihre Mitreisenden eingeschlossen werden. Die Stornierung muss Camping de Brem innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden, wenn möglich mit entsprechenden Belegen. Die Rückerstattung der bereits gezahlten Mietsumme erfolgt unter Abzug von Verwaltungsgebühren und erst nach Vorlage aller relevanten Belege. Die Deckung des Stornierungsfonds beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem alle reisenden Personen bei Camping de Brem gemeldet wurden.
*Bitte beachten Sie, dass der Stornierungsfonds nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn Sie aufgrund des COVID-19-Virus stornieren.